Bezugskurs

Bezugskurs
сущ.
1) юр. подписная цена (für den Bezug von Aktien)
2) экон. курс подписки (на акции, облигации), подписная цена на акции, подписная цена на облигации, подписная цена (на акции, облигации)

Универсальный немецко-русский словарь. . 2011.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Смотреть что такое "Bezugskurs" в других словарях:

  • Bezugskurs — Bezugskurs,   Preis je Aktie bei ihrer Erstausgabe (Emission), insbesondere bei Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft; wird in % des Nennwerts oder in DM festgesetzt. Die Gesellschaft kann den Bezugskurs frei bestimmen; er darf jedoch nicht… …   Universal-Lexikon

  • Bezugskurs — der für den Bezug einer ⇡ jungen Aktie festgesetzte Preis. Zum B. kann bei der ⇡ Emission neuer ⇡ Aktien im Fall der ⇡ Kapitalerhöhung ein ⇡ Bezugsrecht auf Aktien ausgeübt werden. Auch bei ⇡ Wandelschuldverschreibungen wird ein B. für den… …   Lexikon der Economics

  • Optionsanleihe — Op|ti|ons|an|lei|he 〈f. 19; Wirtsch.〉 Anleihe, Schuldverschreibung, der ein Optionsschein beigelegt ist * * * Op|ti|ons|an|lei|he, die (Wirtsch.): Schuldverschreibung, die den Inhaber innerhalb einer bestimmten Frist dazu berechtigt, Aktien zu… …   Universal-Lexikon

  • Optionsanleihe — Eine Optionsanleihe ist eine Inhaberschuldverschreibung mit Zusatzrechten, genauer ein verzinsliches Wertpapier, das neben dem Forderungsrecht (Zins und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbrieft.… …   Deutsch Wikipedia

  • Optionsschuldverschreibung — Optionsanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit Zusatzrechten, genauer verzinsliche Wertpapiere, die neben dem Forderungsrecht (Zins und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbriefen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Kapitalerhöhung — Maßnahme der ⇡ Finanzierung der Unternehmung durch Erhöhung des ⇡ Eigenkapitals. I. Personengesellschaften:1. ⇡ Selbstfinanzierung (Nichtverbrauch von Reingewinnen). 2. Zusätzliche Kapitaleinlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter: K. ist nur… …   Lexikon der Economics

  • Bezugsrecht — I. Aktienrecht.1. Begriff: Das dem ⇡ Aktionär zustehende Recht, bei einer ⇡ Kapitalerhöhung einen seinem Anteil am bisherigen ⇡ Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien (⇡ junge Aktien) zu beziehen (§ 186 AktG). Wird z.B. das… …   Lexikon der Economics

  • Zeichnungsbedingungen — Emissionsbedingungen; nähere Modalitäten einer Neu Emission hinsichtlich Nominalzinsfuß, Zeichnungskurs, Tilgung oder Rückzahlung etc.; bei neuemittierten Aktien entsprechend Betrag, Bezugskurs, Bezugsfrist etc. Z. werden meist in einem ⇡… …   Lexikon der Economics


Поделиться ссылкой на выделенное

Прямая ссылка:
Нажмите правой клавишей мыши и выберите «Копировать ссылку»